Aufwand durch das Transparenzregistergesetz – Online-Fragebogen des Statistischen Bundesamtes
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat regelmäßig den Auftrag, gemäß der Vorgaben des Gesetzgebers den bürokratischen Aufwand zu ermitteln, der sich aus einzelnen Bundesgesetzen ergibt. Aktuell beschäftigt sich Destatis mit dem Aufwand, der durch die Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach §10 Geldwäschegesetz (GwG) sowie der Änderungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz entsteht, welche am 01.08.2021 in Kraft getreten sind.
Seinerzeit wurden u.a. die Eintragungspflichten für Unternehmen und deren wirtschaftlich Berechtigte sowie die sich hieraus ergebenden Prüfpflichten für die Berufsangehörigen verschärft.
Zur Evaluierung bittet Destatis den Berufsstand um Unterstützung und hat einen Online-Fragebogen vorbereitet, der unter dem folgenden Link abrufbar ist:
https://destatis.sslsurvey.de/Erfuellungsaufwandsmessung_Transparenzregistergesetz
Die Beantwortung wird ca. 10 Minuten in Anspruch nehmen. Mit Blick darauf, dass sich der Kölner Steuerberater-Verband im Interesse des Berufsstands regelmäßig für den Abbau übermäßiger Bürokratie einsetzt, leiten wir diese Anfrage gerne an unsere Mitglieder mit der Bitte weiter, möglichst zahlreich teilzunehmen.




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