«Steuerthemen sind viel spannender als ihr Ruf, und sie betreffen uns alle!»
Hauptgeschäftsführer Dr. Dominik Scheuerer
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Antonie Schweitzer
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Steuertipps zum Jahreswechsel 2025/2026
12. Januar 2026
Steuertipps zum Jahreswechsel 2025/2026
Das Jahr 2026 ist gestartet! Es steht nach dem chinesischen Kalender ab Mitte Februar im Zeichen des Feuerpferdes. Damit einher gehen Aufbruch, Dynamik und Veränderungsbereitschaft – Zugkräfte, die bestenfalls auch das Steuerrecht im neuen Jahr prägen. Gibt es bereits erste Indizien dafür? Nun, zumindest sind mit dem Jahreswechsel bereits einige steuerliche Änderungen in Kraft getreten. Welche Neuerungen 2026 besonders relevant sind, ab wann sie gelten und worauf Steuerpflichtige im neuen Jahr achten sollten, hat der Steuerberater-Verband Köln im Folgenden kompakt für Sie zusammengefasst.
Die vollständige Pressemitteilung erhalten Sie in der Anlage.
Traditioneller Neujahrsempfang am 10. Januar 2026 im „Hotel Excelsior“, Köln
11. Januar 2026
Traditioneller Neujahrsempfang am 10. Januar 2026 im „Hotel Excelsior“, Köln
Ein glanzvoller Jahresauftakt: StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln begrüßte etwa 120 Gäste aus Politik, Wirtschaft, berufsständischen und steuerrechtlichen Institutionen zum traditionellen Neujahrsempfang am 10. Januar im Hotel Excelsior, Köln.
Die vollständige Pressemitteilung erhalten Sie in der Anlage.
Traditioneller Neujahrsempfang am 11. Januar 2025 im „Hotel Excelsior“, Köln
11. Januar 2025
Traditioneller Neujahrsempfang am 11. Januar 2025 im „Hotel Excelsior“, Köln

Die TAXarena NRW am 26. Juni auf dem Euronova Campus Köln/Hürth
20. Juni 2025
Die TAXarena NRW am 26. Juni auf dem Euronova Campus Köln/Hürth:
Das innovative und wichtigste Branchenevent des Sommers – Die Steuerberatung der Zukunft beginnt hier!
Steuerberater-Verband e.V. Köln mit neuem Präsidium und Vorstand
08. Dezember 2025
Steuerberater-Verband e.V. Köln mit neuem Präsidium und Vorstand
Für weitere vier Jahre wurde StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Steuerberater-Verbandes als Präsident wiedergewählt. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer blickt zurück auf eine beachtliche Karriere: Seit 2021 steht er dem Steuerberater-Verband Köln, dessen Einzugsgebiet den gesamten Regierungsbezirk Köln abdeckt, erfolgreich als Präsident vor. Seit 2016 war er bereits Vizepräsident des Verbandes.
Die vollständige Pressemitteilung erhalten Sie in der Anlage mit einem kostenfreien Pressefoto, das das Präsidium des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln zeigt.

Bildunterschrift: Präsident StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Bonn (Mitte), mit den Vizepräsidenten (von links nach rechts): StB Dipl.-Kfm. Ralf Forné, Aachen; StB/WP Dipl.-Kfm. Eike Ellerbeck, Köln; StB Dipl.-Kfm. Lars Nottelmann, Siegburg; StB Timo Göttert, M.A., Köln. Copyright: Dominik Ketz.
Bei redaktioneller Verwendung bitten wir um Angabe der Quelle und um Zusendung eines Belegs und/oder Links. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den folgenden Pressekontakt.
Traditioneller Neujahrsempfang am 13. Januar 2024 im „Hotel Excelsior“, Köln
13. Januar 2024
Traditioneller Neujahrsempfang am 13. Januar 2024 im „Hotel Excelsior“, Köln
Ebay, Amazon und Co.: Worauf müssen private Händler jetzt achten?
21. Februar 2024
Ebay, Amazon und Co.: Worauf müssen private Händler jetzt achten?
StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln, wird Vizepräsident des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB)
08. Juni 2024
StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln, wird Vizepräsident des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB)
Traditioneller Neujahrsempfang am 14. Januar 2023 im „Hotel Excelsior“, Köln
15. Januar 2023
Traditioneller Neujahrsempfang am 14. Januar 2023 im „Hotel Excelsior“, Köln
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Folgen für private Anbieter
Februar
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Folgen für private Anbieter
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist zum 1.1.2023 in Kraft getreten. Hiermit wurde die EU-Richtlinie „DAC7“ umgesetzt. Für Betreiber digitaler Plattformen bedeutet dies, zukünftig umfangreiche Meldepflichten beachten zu müssen. In einem aktuellen Schreiben klärt das Bundesministerium der Finanzen erste Anwendungsfragen. Auch für private Anbieter hat das neue Gesetz Folgen, wie der Steuerberater-Verband e.V. Köln ausführt:
Welche Plattformen betrifft es?
Plattformen, die es Nutzern ermöglichen, über das Internet miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen (wie Ebay, Amazon, Uber, AirBnB), sind von der Neuregelung betroffen. Diese müssen erstmalig bis spätestens 31.1.2024 dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen für das Kalenderjahr 2023 melden.Ausnahme: Alle Plattformen, auf denen nicht direkt ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wird, wie Jobbörsen und Vermittlungsportale, fallen nicht unter das PStTG.
Welche Tätigkeiten sind relevant für das PStTG?
Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, die Erbringung persönlicher Dienstleistungen, der Verkauf von Waren und die Vermietung und Verpachtung von Verkehrsmitteln sind sog. „relevante Tätigkeiten“.
Welche Daten werden bei privaten Anbietern erhoben?
Die Plattformbetreiber müssen bei natürlichen Personen u.a. Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer (sowie – sofern vorhanden – die USt-ID), Geburtsdatum, Bankverbindung sowie die Vergütung und Zahl der relevanten Tätigkeiten je Quartal für den Meldezeitraum erfassen. Das BZSt übermittelt die Daten an das Finanzamt des privaten Anbieters.
Gibt es eine Freigrenze?
Werden innerhalb eines Kalenderjahres weniger als 30 Waren auf einer Plattform verkauft, ist der Anbieter freigestellt – vorausgesetzt, die Gesamtvergütung beträgt weniger als 2.000 Euro, sog. Bagatellgrenze.
Was bedeutet dies steuerlich für private Anbieter?
In Zukunft wird es zu einer verbesserten Überprüfbarkeit der Plattform-Transaktionen durch die Finanzverwaltung kommen. Eine Meldung des Plattformbetreibers bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch steuerpflichtige Umsätze vorliegen: Die Finanzämter werden sich – auf Grundlage der ihnen gemeldeten Transaktionen – häufiger an Steuerpflichtige wenden und prüfen, ob bspw. gewerbliche Einkünfte vorliegen. Private Verkäufer/Dienstleister sollten ihre Transaktionen auf digitalen Plattformen daher genau erfassen und dokumentieren – um einen Überblick zu behalten, was an die Finanzbehörden gemeldet wird. Dies hilft dem Steuerpflichtigen auch beim Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass die Einnahmen möglicherweise nicht zu versteuern sind.
Für den Fall, dass der Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften in einem Jahr unter der Freigrenze von 600 Euro liegt, müssen die Transaktionen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Spekulationsfrist von einem Jahr bei privaten Veräußerungsgeschäften gilt es weiterhin zu beachten. Private Anbieter sollten auch die Umsatzsteuer und mögliche Folgen einer Umsatzsteuerpflicht (wie die Kleinunternehmerregelung) im Blick behalten.
Was ist beim Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs zu beachten?
Verkaufen Private lediglich Gegenstände des täglichen Gebrauchs, kommt es nicht zur Besteuerung. Was ein „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ konkret ist, ist gesetzlich jedoch nicht definiert. Grundsätzlich können Möbel, Hausrat und Gebrauchtfahrzeuge darunterfallen. Im Einzelfall gilt es allerdings, die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich der Abgrenzungsfragen zu beachten. Plattformbetreiber melden die Transaktionen, ohne zu wissen, was genau verkauft wurde. Daher lohnt es sich auch insoweit, durch Belege nachzuweisen, welche Gegenstände veräußert wurden.
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien
07. März 2023
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien
Der Verbandstag am 26. Oktober 2023 im Gürzenich zu Köln
26. Oktober 2023
Der Verbandstag am 26. Oktober 2023 im Gürzenich zu Köln
Bundesfinanzminister Christian Lindner zu Gast beim Steuerberater-Verband e.V. Köln
01. November 2023
Bundesfinanzminister Christian Lindner zu Gast beim Steuerberater-Verband e.V. Köln
