Damit wir zu unserem guten Recht kommen

Am Jubiläumstag zu „75 Jahre Grundgesetz“ trafen sich die Präsidenten/Vorsitzenden der Steuerberaterverbände NRW mit den Finanzgerichtspräsidenten NRW, diesmal auf Einladung des FG Münster, zu ihrem regelmäßigen Austausch. Das Datum bot eine gute Gelegenheit, den Zustand unserer Gewaltenteilung und Steuergesetzgebung sowie die Möglichkeiten und die unverzichtbare Bedeutung eines angemessenen und wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes zu erörtern.

Wir Steuerberater müssen auch weiterhin und verstärkt unsere Kompetenz zur Durchsetzung berechtigter Positionen gegenüber der Finanzverwaltung – auch im finanzgerichtlichen Verfahren – im Sinne eines gerechten und fairen Steuerrechts nutzen.

Danke an die Gerichtspräsidenten Christian Wolsztynski sowie Benno Scharpenberg und Klaus Wagner von Carsten Nicklaus, Marcus Tuschen und Gero Hagemeister.