Die Bezirke des Verbandes
Nach § 12 Abschn. 1 der Verbandssatzung ist der Verband derzeit in zehn Bezirke, die für den Bezirk eines einzelnen oder mehrerer benachbarter Finanzämter gebildet werden, untergliedert. Die Bezirke sind keine Organe und nicht rechtsfähig. Die Bezirke und ihre Vorstände sowie die zugeordneten Finanzämter und die jeweiligen Verbandsvertreter …











