Fristverlängerung Fluthilfe für Unternehmen bis 30. Juni 2024

Fristverlängerung Fluthilfe für Unternehmen bis 30. Juni 2024

Das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Antragsfrist für die Aufbauhilfe bis zum 30.06.2024 verlängern. Das Programm konnte einstweilen abweichend von der Frist für private Antragstellende zunächst nur um ein Jahr verlängert werden, da für die Förderung von Unternehmen strengere europarechtliche Vorgaben gelten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat aber bereits gemeinsam mit Rheinland-Pfalz eine über den 30.06.2024 hinausgehende Verlängerung bei der EU-Kommission angestoßen, damit auch Unternehmen ihre Anträge noch bis zum 30.06.2026 stellen können.

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