Tag der Deutschen Einheit – Erinnerung und Auftrag
Am 3. Oktober feiern wir den Tag der Deutschen Einheit – ein zentrales Datum unserer jüngeren Geschichte. Die Wiedervereinigung im Jahr 1990 hat nicht nur das politische und gesellschaftliche Leben Deutschlands geprägt, sondern auch die wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen maßgeblich verändert.
Für uns Steuerberaterinnen und Steuerberater ist dieser Tag ein Anlass, an die Bedeutung eines einheitlichen Rechts- und Wirtschaftssystems zu erinnern. Die Integration zweier grundverschiedener Systeme stellte alle Beteiligten vor enorme Herausforderungen: von der Angleichung des Steuerrechts über die Einführung neuer Verwaltungsstrukturen bis hin zur Begleitung von Unternehmen und Privatpersonen bei der Umstellung auf westdeutsche Standards. Steuerliche Sonderregelungen, Übergangsvorschriften und umfangreiche Investitionsförderungen prägten diese Phase und machten die Arbeit unseres Berufsstandes zu einem wichtigen Stabilitätsfaktor. Noch heute sind viele der damals geschaffenen Strukturen, etwa in der Förderung der neuen Bundesländer, Teil unseres Beratungshorizonts. So wird deutlich: Die Wiedervereinigung ist nicht nur ein historisches Ereignis, sondern wirkt bis in die aktuelle steuerliche und wirtschaftliche Praxis hinein.
Ein besonderes Kapitel der Nachwendezeit war auch die enge Zusammenarbeit der Berufsverbände. Der Steuerberaterverband Köln übernahm damals die Patenschaft für den neu gegründeten Steuerberaterverband Sachsen. Mit fachlicher Unterstützung, Erfahrungsaustausch und organisatorischer Hilfe wurde so ein wichtiger Beitrag zum Aufbau der beruflichen Selbstverwaltung in den neuen Bundesländern geleistet. Dieses Engagement steht beispielhaft für den Geist der Solidarität und gegenseitigen Unterstützung, der die Wiedervereinigung getragen hat.
Der Tag der Deutschen Einheit ist damit nicht nur ein Feiertag, sondern auch ein Symbol für Zusammenhalt, Verantwortung und Gestaltungskraft – Werte, die unsere tägliche Arbeit leiten.




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