Wenigstens etwas weniger Bürokratie: Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre im Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) geplant!

Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist eine vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) seit vielen Jahren erhobene Forderung. Sie würde die Bürokratiekosten für die Wirtschaft – insbesondere für KMU – und für die kleinen und mittleren Kanzleien spürbar abbauen. Durch kürzere und harmonisierte Fristen könnte eine finanzielle Entlastung bei den Steuerpflichtigen und Unternehmen eintreten. Der DStV erachtet den Vorstoß allerdings lediglich als ersten Schritt. Gleichermaßen wichtig ist es, dass die Aufbewahrungsfristen im Sozialrecht verkürzt und eine Harmonisierung der Fristen hergestellt wird. Zudem sollte eine Verkürzung der Fristen auf fünf Jahre erfolgen.

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