Gemeinsames Schreiben der NRW-Verbände zum HinweisgeberschutzG: Forderung nach Gleichbehandlung mit Rechtsanwälten

Die drei nordrhein-westfälischen Steuerberaterverbände Köln, Düsseldorf und Westfalen-Lippe beobachten mit einiger Sorge das laufende Gesetzgebungsverfahren für ein Hinweisgeberschutzgesetz.

Der entsprechende Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (HinSchG-E) wurde aktuell vom Deutschen Bundestag in dritter Lesung verabschiedet; nun muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

Bislang sollen allerdings nur Rechtsanwälte aufgrund ihres Berufsgeheimnisses von den Regelungen zum Hinweisgeberschutz ausgenommen bleiben. Der deutsche Gesetzgeber springt nach Ansicht des Berufsstands allerdings deutlich zu kurz, wenn er sich bei der nationalen Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie allein auf die Rechtsanwälte beschränkt und setzt sich in einen Widerspruch zum geltenden Berufsrecht. Hier sind Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer in gleicher Weise zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Der Schutz des Mandatsgeheimnisses darf aber nicht von der zufälligen Frage abhängen, ob die Beratung durch einen Steuerberater oder durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

In einem gemeinsamen Schreiben unter anderem an den Ministerpräsidenten, an den Minister der Finanzen- und an den Minister der Justiz des Landes NRW haben die hiesigen Steuerberaterverbände ihrer Sorge noch einmal deutlich Ausdruck verliehen und setzen sich energisch dafür ein, in das Gesetz die dringend erforderliche gesetzliche Anpassung zur Gleichstellung der drei Berufsgruppen aufzunehmen. Für den Berufsstand geht es dabei um nicht weniger als eine drohende Zwei-Klassen-Steuerberatung zu verhindern.

Wir werden weiter über die Entwicklungen berichten.