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Steuerberater-Verband e.V. Köln
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Das Jahressteuergesetz 2024 vom 02.12.2024 ist am 05.12.2024 im BGBl veröffentlicht worden. Art. 16 enthält zahlreiche Änderungen der Abgabenordnung, darunter folgende Ergänzung des § 87a betr. „Elektronische Kommunikation“, durch welche es untersagt wird, per beSt oder beA mit dem Finanzamt zu kommunizieren:
„§ 87a wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet; dies gilt nicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie in den Fällen, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach gesetzlich vorgeschrieben ist.“
Das BMF begründet dieses Verbot damit, dass ELSTER und ERIC (= Elster Rich Client) zur Verfügung stünden. Andere Verfahren würden das steuerliche Massenverfahren erheblich beeinträchtigen.
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