Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Katastrophenerlass

Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Zur Unterstützung der Betroffenen in der Türkei und in Syrien sind Verwaltungserleichterungen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem BMF-Schreiben vom 27.02.2023 zusammengefasst. Sie gelten für Maßnahmen, die vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden.

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