Verbändeforum IT: Erklärung der Rechtevergabe für den Digitalen Bescheidabruf (DIVA II) über DATEV

DIVA II ermöglicht die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden. Um diese über DATEV im Dokumentenkorb abzurufen, müssen bestimmte Rechte vergeben werden. Eine Anleitung aus dem DATEV-Hilfecenter (Dok.Nr. 9270301) beschreibt, wie dies in der DATEV Rechteverwaltung online erfolgt.
Allerdings gibt es seit Freigabe DIVA II zwei Rechte: „Digitale Bescheide anzeigen/abrufen“ und „Digitale Bescheide für alle VDB Mandanten abrufen“.
Es ist erforderlich, dass Personen, die bisher das Recht „Digitale Bescheide anzeigen/abrufen“ schon hatten, nun für den Abruf der DIVA II Bescheide zusätzlich das Recht „Digitale Bescheide für alle VDB Mandanten abrufen“ bekommen müssen.
Die o.g. Anleitung beschreibt Schritt für Schritt, wie diese Rechte vergeben werden. Es ist wichtig zu beachten, dass globale Freigaben keine Auswirkungen auf die Rechte der Digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung haben, daher müssen diese spezifisch vergeben werden.
Für den digitalen Bescheidabruf benötigen Sie unbedingt eine in der Vollmachtsdatenbank authorisierte DATEV SmartCard oder DATEV mIDentity. Falls Ihre Kanzlei-Mitarbeiter ebenfalls Zugriff auf diese Daten benötigen, können Untervollmachten in der Vollmachtsdatenbank erteilt werden.
 https://apps.datev.de/help-center/documents/9270301

VERBÄNDEFORUM IT Deutscher Steuerberaterverband e.V.  von StB Imke Bendixen, Stolk

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