Wichtige Hinweise zur Barrierefreiheit von Kanzleiwebseiten!
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt europäische Vorgaben um, digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei zugänglich zu machen. Insbesondere Kanzleien, die auf ihren Webseiten besondere digitale Angebote bereithalten, sollten daher prüfen, ob und in welchem Umfang ihr Online-Angebot unter die Regelungen des BFSG fällt.
Schauen Sie bitte dazu in die Hinweise des Verbändeforums IT des DStV.




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