Erhöhte Anforderungen an die Steuerfachwirtausbildung

Die Anforderungen im Berufsalltag an Berufsangehörige und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden immer höher. Das hat auch Auswirkungen auf die Ausbildung der Mitarbeiter. Aktuell sind die Anforderungen an die Fortbildung zum / zur Steuerfachwirt/-in nicht unerheblich erhöht worden, wie sich aus den aktualisierten Rechtsvorschriften ergibt. Konkret sind die Anforderungen in der mündlichen Prüfung erheblich erhöht worden. Gefordert sind jetzt auch Kenntnisse z.B. im Handelsrecht (insbes. Prokura und Handelsregister), im BGB (z.B. Grundzüge des Sachenrechts), im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (z.B. Kündigungsschutz, Elternzeit, Leistungen einzelner Versicherungszweige) sowie z.B. Kompetenzen im Datenschutzrecht sowie in der Kanzleiorganisation.

Die erhöhten Anforderungen gelten zwingend bei einer Anmeldung zur Prüfung ab dem 01.06.2023. Die Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht des Steuerberater-Verbandes wird dies selbstverständlich bereits im Rahmen ihres laufenden Steuerfachwirtlehrganges berücksichtigen.