Kompromiss beim Wachstumschancengesetz vom Bundestag beschlossen!

Nach intensiven politischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern hat der Bundestag am heutigen Freitag das sog. Wachstumschancengesetz ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie beschlossen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte zuvor am 21. Februar 2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen, die nun angenommen worden sind:

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschafsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70% (ohne Gewerbesteuer),
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Außerdem sind u.a. Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau enthalten. Der Vermittlungsausschuss hatte außerdem beschlossen, aus dem Wachstumschancengesetz u.a. die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie und die Mitteilungspflichten innerstaatlicher Steuergestaltungen zu streichen.

Bitte beachte Sie auch unser Webinar mit dem Kollegen Michael Seifert zum Thema, das am 12. März 2024 stattfindet: „Das Wachstumschancengesetz für Praktiker“. Sie können sich hier direkt anmelden und Ihren Teilnehmerplatz sichern! (Satz komplett verlinken mit: https://www.akademie-stuw.de/seminar/id/2439 )

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