Möglichkeiten der digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung

Wie kann mit den Finanzämtern in NRW digital kommuniziert werden? Die Finanzverwaltung hat mit Stand März 2023 eine aktuelle Zusammenstellung der vorhandenen Möglichkeiten publiziert. Die Eingangskanäle der Finanzämter sind vor allem ELSTER, das ELSTER-Kontaktformular sowie Kontaktformulare für die „Funktionsfinanzämter“ (z.B. SteuFA und Groß-PB). ELSTER ermöglicht z.B. über die Funktion „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ das Nachreichen von digitalen Belegen und Beiblättern. Im Hinblick auf digital ausgesendete Verwaltungsakte regelt § 122a AO die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf. Sie gelten am dritten Tag nach der Absendung der elektronischen Benachrichtigung über die Bereitstellung als rechtlich wirksam bekannt gegeben (§ 122a Abs. 4 S. 1 AO). Ab diesem Tag beginnen die Rechtsmittelfristen zu laufen! Per E-Mail können die Finanzämter mit den Bürgern kommunizieren, wenn alle betroffenen Personen zuvor schriftlich in den Verzicht auf die an sich gebotene sichere Verschlüsselung eingewilligt haben (§ 87a Abs. 1 S. 3 AO). Weitere Einzelheiten lesen Sie hier.