Berichtigung des Mandantenstamms im Kontingentierungsverfahren
Die Übermittlung neuer elektronischer Vollmachten für bestehende Mandate kann dazu führen, dass entsprechende Fälle bei den Quotenauswertungen unberücksichtigt bleiben und der Mandantenstamm nicht vollständig ausgewertet wird. Mit dem hier beschriebenen Verfahren werden diese Fälle erneut im Rahmen des Kontingentierungsverfahrens berücksichtigt.




Der Verband hat einen neuen Vorstand, Präsident Hagemeister einstimmig bestätigt
Aus dem VerbandslebenVerbandstag und Mitgliederversammlung am 04. November 2025
Aus dem VerbandslebenZehn Jahre Engagement und Wandel – Sarah Ostrowski feiert Dienstjubiläum!
Aus dem Verbandsleben