Übermittlungen an das Unternehmensregister

StB Dipl.-Fw. (FH) René Freiberg 

Im Newsletter September 2022 berichteten wir über das besondere elektronische Postfach für Steuerberater (BeSt) und zeigten die notwendigen Schritte zur Vorbereitung der verpflichtenden Registrierung auf. 

Solche Vorbereitungen sind auch für die eingetretene Änderung bei der Übermittlung von Jahresabschlüssen beginnend der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 enden, notwendig. Was hat sich hier geändert?